Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Go-Lux Media
Gernot Schwidrowski

(im Folgenden kurz: Go-Lux Media)

§ 1 Geltung der Bedingungen

Go-Lux Media  erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGBs. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Go-Lux Media  diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer Änderung durch Go-Lux Media  bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung von Go-Lux Media  Dienstleistungen in den Bereichen Foto | Web | Print. Alle vom Kunden geforderten Leistungen werden schriftlich vereinbart. Bei Bedarf wird ein Pflichtenheft erstellt, das die einzelnen Schritte und Meilensteine sowie die Pflichten der Vertragspartner festhält.

§ 3 Pflichten der Vertragspartner

Go-Lux Media  erstellt für den Kunden Internetpräsentationen. Weiterhin erbringt die Agentur grafische gestalterische Dienstleistungen für den Printbereich. Der Umfang dieser Leistungen wird schriftlich vereinbart, siehe §2. Soweit Go-Lux Media  entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Von Go-Lux Media  gestaltete Internetpräsentationen und Druckprodukte sind nach Kundenvorstellung zu gestalten. Voraussetzung dafür ist die Unterstützung durch den Kunden, dies betrifft insbesondere: Überlassen bzw. Information über Werbemittel, Geschäftsdrucke, Produkte, Produktinformation sowie Angaben zur gewünschten Gestaltung. Go-Lux Media  ist berechtigt, die Internetpräsenzen und Drucksachen nach eigenem Ermessen zu gestalten, wenn die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Go-Lux Media  behält sich gestalterische Freiheiten vor, ebenso müssen die technischen Grenzen des Mediums Internet berücksichtigt werden. Geringfügige Änderungswünsche des ersten Entwurfes werden von Go-Lux Media  einmalig ohne zusätzliche Kosten erfüllt. Neuentwürfe werden zu Go-Lux Media  -Listenpreisen oder neu zu verhandelnden Konditionen erstellt. Soll Go-Lux Media  die von ihm gestalteten Seiten auf einen vom Kunden selbstständig angemieteten Serverspeicherplatz uploaden, stellt der Kunde Go-Lux Media  die nötigen Zugangsdaten zur Verfügung. Go-Lux Media  kann dem Kunden bei Bedarf beratend in der Auswahl des Providers zur Seite stehen, Go-Lux Media  hostet Internetpräsenzen nicht selber.

§ 4 Herkunftszeichen

Go-Lux Media  ist berechtigt, auf den von Go-Lux Media  erstellten Internetpräsentationen und Drucksachen links oder rechts unten, bzw. im Impressum, einen branchenüblichen Herkunftsverweis in Form eines Hyperlinks oder Schriftzuges anzubringen. Weiterhin ist es Go-Lux Media  gestattet, die erstellten Internetpräsentationen und Drucksachen auf der firmeneigenen Internetpräsenz oder zu Präsentationszwecken als Referenzen darzustellen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die erste Zahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Kaufpreises ist nach Präsentation des Designentwurfes der Internetpräsentationen und der schriftlichen Zustimmung (Abnahme) durch den Kunden zu leisten. Eine abschließende Endrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Internetpräsentationen vor dem Upload auf den Server. Für Drucksachen behält sich Go-Lux Media  Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen nach erfolgter Druckfreigabe durch den Kunden vor.

§ 6 Zahlungsabwicklung und Verzug

Zahlungen haben nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist Go-Lux Media  berechtigt, ab dem Tag der Fälligkeit ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, dass Go-Lux Media  eine höhere Zinslast nachweist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft oder durch mündliche Übereinkunft. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: Das Nichterfüllen einer zugesicherten Leistung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Wochen. Bei Zahlungsverzug des Kunden.

§ 8 Mängelrüge und Leistungsstörungen

Gegen Ansprüche kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Anordnungs-, Maß- und Farbabweichungen, die sich durch die Benutzung unterschiedlicher Software bzw. Rechnersysteme ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Zur Verarbeitung vorgesehene Materialien wie Fotos, Videos, Musik, Logos etc. können aus technischen Gründen im Medium Internet u.U. nicht in der gleichen Qualität wie im Original dargestellt werden. Solche Abweichungen stellen gleichfalls keine Mängel dar.

§ 9 Ablehnungsgründe

Go-Lux Media  behält sich das Recht vor, die Selbstdarstellung des Kunden aus folgenden Gründen abzulehnen: Das Vorliegen von Verdachtsmomenten auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Kunden, insbesondere Volksverhetzung, Pornographie, Diskriminierung von anderen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Weltanschauung. Veröffentlichung von Daten in jeglicher Form ohne nachgewiesenes Einverständnis des Originär. Missachtung der Datenschutzbestimmungen. Gesetz- und/oder vertragswidrige Nutzung des Zugangs zum Internet. Verstöße gegen die Absätze 1-4 dieses Paragraphen ermöglichen eine fristlose Kündigung des Vertrages durch Go-Lux Media 

§ 10 Haftungsausschluss

Der Kunde versichert Go-Lux Media , dass verwendete Materialien wie Fotos, Videos, Musik, Logos usw. nicht gegen Rechte Dritter verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Go-Lux Media  schließt insoweit jede Haftung, auch für mittelbaren Schaden des Kunden aus. Go-Lux Media  haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Ansprüche auf Schadenersatz gegen Go-Lux Media  sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Go-Lux Media  behält sich an sämtlichen Entwürfen, Internetpräsenzen und Drucksachen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

§ 12 Eigentums- und Urheberrecht

Go-Lux Media  behält sich das Urheberrecht an Entwürfen und Webpages vor. Der Kunde darf Entwürfe von Go-Lux Media  nicht weiterverwenden, es sei denn, Go-Lux Media  gibt sein ausdrückliches Einverständnis.

§ 13 Änderungen, Schriftform

Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistung, Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Go-Lux Media  Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Schecksachen, ist Berlin, soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

§ 15 Preise

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Go-Lux Media behält sich Änderungen der genannten Preise und Leistungen vor. 

§ 16 Teilnichtigkeit

Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder nichtig werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. 

Ergänzende Regelungen für den Bereich Fotografie:

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. 

II. Überlassenes Bildmaterial

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigen-ständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. An-derenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zu-gegangen. 

III.Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: 
  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nach-drucken,
  • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trä-germedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
  • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Da-tenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  1. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  3. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. 

IV.Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V.Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nut-zung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Mo-dellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auf-trag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
  5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbe-strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. 

VI. Stornierung vereinbarter Termine

Bis 21 Tage vor dem Fototermin fallen keine Stornokosten für Sie an. Danach fallen Kosten prozentual zum vereinbarten Honorar wie folgt an:

  • 22-11 Tage vor dem Termin 25%
  • 4-10 Tage vor dem Termin 50%
  • 1-3 Tage vor dem Termin 75%
  • 24h vor dem vereinbarten Termin 100%

VII.Rückgabe des Bildmaterials

  1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
  2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bild-material lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Be-tracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Er-halt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
  3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in bran-chenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. 

VIII.Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Ver-wendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Ver-tragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weiterge-hender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Ur-hebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
    • € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
    • € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
  4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
    • € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
    • € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
    • € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
    • € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
  5. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden einge-treten ist.
  6. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrech-nung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
  7. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. 

IX.

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Liefe-rungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

 

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